Trassenpläne und Biergartengespräch mit Markus Söder am 18.7.2016
Die von Söder während des Biergartengesprächs gemachte Aussage, dass die für Bayern geplanten Abstandsregelungen für die unseren Landkreis
betreffende P44mod nicht gelten würde, hat sich leider bewahrheitet.
Die P44mof kommt aus Thüringen und ist definitiv länderübergreifend. Hier ist der Bund zuständig und der unverbindliche bayerische LEP
trifft nach Aussage des Ministers nicht zu.
Neztentwicklungsplan (NEP) Strom 2025
„Das Projekt P44mod ist auch in den Szenarien für das Jahr 2035 notwendig und nachweisbar.“
Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur die Übertragungsanbieter bereits aufgefordert im Zuge der Bestätigung des NEP 2014 Alternativen zur P44 M 28b aufzuzeigen. Dem sind sie mit der P 44mod und M28bmod nachgekommen.
Diese Aufrüstung von insgesamt 10.000 km der Wechselstromtrassen sind nötig, um im Faller einer Netzstörung den Strom auf diese Leitungen abzuleiten.
Abweichend von der Landesentwicklung mit den Abstandsregelungen sieht TenneT die Planung der Wechselstromtrassen unter folgendem Aspekt:
„Bei der Ertüchtigung handelt es sich um einen Ersatzneubau. Dabei wird die neue Leitung grundsätzlich trassenachsgleich, jedoch vorzugsweise direkt neben der Bestandsleitung gebaut.“
Am 10. Juli wird ein Gespräch des Aktionsbündnisses Neunkirchen mit Bürgermeisterin Baumann aus Neunkirchen am Sand stattfinden.
Der Verein der Kommunen gegen die Gleichstrompassage, dem einige Gemeinden des Landkreises angehören, kann sich als neues Ziel aufgrund der
Satzung nicht gegen die P44mod aussprechen. Hier sind Gespräche nötig.
Erneuerbare Energien und Bürgerenergiegesellschaften
Mit dem am 8. Juli 2016 vom Bund verabschiedeten Gesetzesvorhaben wird die Phase der Technologieförderung mit politisch festgesetzten Preisen
beendet. Bürgerenergiegesellschaften zur Umsetzung einer dezentralen Energieversorgung sind bis auf den Bereich der Photovoltaik mit einer
Rendite von 6% nicht mehr lohnenswert. Die schnelle Weiterentwicklung von Speichermöglichkeiten wird dadurch behindert.
Die Deckelung des Anteils erneuerbarer Energien in Deutschland wird von jetzt 33% auf zukünftig 45% gedeckelt und steht dem Erreichen der
Klimaziele im Wege.
Erklärtes Ziel ist hier ein gigantisches Geschäftsmodell für privilegierte Großkonzerne und Aktionäre mit einer Rendite von 6,91% innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Privatisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Planungen zum Netzausbau werden nur noch an einen elitären Kreis, aber nicht mehr der breiten Öffentlichkeit übermittelt. Ein Dialog ist
unerwünscht, Informationsveranstaltungen werden von der Betreiberfirma TenneT abgesagt.
Neueste Entwicklungen werden nur noch an einen ausgewählten Personenkreis wie Bürgermeister, Landräte, Vertreter lokaler Fachbehörden und Vorsitzende von Interessensverbänden auf nicht öffentlichen Veranstaltungen wie „Planungsbegleitendes Forum SüdOstLink“ weitergegeben.
Die dabei getroffenen Aussagen entsprechen nicht dem Abschlussprotokoll des Energiedialogs in dem festgestellt wird, dass der Trassenbau zur Energieversorgung Bayerns nicht nötig sei.
Anstatt die Bürger offen und transparent über das Vorhaben zu informieren, werden vom Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gezielt intensive Kontakte zum Mittelstand und dem Bauernverband geknüpft, um lukrative Beteiligungen und Investitionsmöglichkeiten sowie Einnahmen durch Entschädigungen und das Einräumen von Nutzungsrechten am Projekt Netzausbau aufzuzeigen.
Wenn wir uns diesem Prozess nicht aktiv entgegenstellen, werden Entscheidungen, die unsere Zukunft und die unserer Kinder in jeder Hinsicht erheblich beeinträchtigen werden, über unsere Köpfe hinweg gefällt werden!
Dörte Hamann hat in einer Mail auf eine wichtige Entwicklung aufmerksam gemacht und uns noch einmal gebeten am kommenden Montag 18. Juli um 19:00 Uhr an dem Biergartengespräch im Gasthof Kreuzer mit Markus Söder in Entenberg (Leinburg) teilzunehmen.
Hier ein Auszug aus der Mail:
Söder ist tätig geworden, fragt sich nur, ob sich das tatsächlich effektiv positiv für die Abstandsregelung ausgewirkt hat.
Alles, was mir dazu begegnet ist,
ist dieser Artikel aus der Oberpfalz:
Darin heißt es: "Beim Ausbau und der Modernisierung des Stromnetzes gilt künftig innerorts ein Mindestabstand von 400 Metern zwischen der
Stromleitung und der Wohnbebauung, außerorts von 200 Metern. Eine Überspannung von Siedlungen mit neuen Leitungen wird damit ausgeschlossen. Wo
alte Leitungen ersetzt werden, sollen sie möglichst aus dem Ort heraus gelegt werden. Grundsatz sei in jedem Fall, dass die Wohnumfeldqualität
gewahrt bleiben müsse, betonte Söder. Beim Bau der neuen HGÜ-Fernleitungen bleibe es dabei, dass die Staatsregierung für eine weitgehende
Erdverkabelung eintrete."
"Ausbau und der Modernisierung" hieße dann wohl hoffentlich, dass die Abstandsregelung auch für Bestandstrassen gilt. Aber: Was heißt "möglichst", mich erfüllt diese schwammige Formulierung nicht mit Zuversicht.
TenneT sieht das bislang ja so: "Bei der Ertüchtigung handelt es sich um einen Ersatzneubau. Dabei wird die neue Leitung grundsätzlich trassenachsgleich, jedoch vorzugsweise direkt neben der Bestandsleitung aufgebaut. [...] Sobald die neue Leitung in Betrieb geht, wird die bestehende Leitung zurückgebaut." Sind wir am Ende doch nur bei der TenneT-Interpretation?
Es wäre schön, wenn möglichst viele Vertreter der BI-Schnaittach kommen würden!